Netzhautablösung
Die Netzhaut ist die lichtempfindliche Schicht im Augeninneren. Als Netzhautablösung (Ablatio retinae) wird die Abhebung dieser Gewebsschicht von ihrer Unterlage, der darunterliegenden Pigmentepithelschicht im Inneren des Auges, bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Erkrankung, die zeitnah untersucht und behandelt werden sollte.
Eine Netzhautablösung ist meist Folge eines Loches in der Netzhaut. Die Entstehung eines Loches macht sich in der Regel durch Lichtblitze, plötzliches Auftreten bzw. der Zunahme schwarzer Flusen (Mouches volantes) oder als dichter Rußregen bemerkbar. Ein Netzhautloch kann jedoch auch entstehen, ohne dass Symptome wahrgenommen werden. Kommt es zu einer Netzhautablösung, so wird in einem fortgeschrittenen Stadium oftmals ein schwarzer Schatten wahrgenommen, der von dem äußeren Gesichtsfeld auf das Zentrum zunimmt.
Die häufigste Ursache für die Entstehung einer Netzhautablösung ist ein Loch oder Riss. Diese entstehen meist durch Schwachstellen an der Netzhaut oder im Rahmen des normalen Alterungsprozesses des gallertigen Gewebes im Augeninneren, das als Glaskörper bezeichnet wird. Durch Zugkräfte des Glaskörpers wird ein Flüssigkeitsdurchtritt durch das Loch begünstigt und führt zu einer Unterspülung der Netzhaut mit Flüssigkeit aus dem Glaskörperraum. So entsteht eine Netzhautablösung.
Eine weitere Ursache können ausgeprägte Verwachsungen und damit verbundene Zugkräfte auf die Netzhaut sein, z.B. durch eine Netzhautbeteiligung bei einem fortgeschrittenen Diabetes mellitus.
Seltene Ursachen für Netzhautablösungen können auch Entzündungen oder das Auftreten von Tumoren im Auge sein.
Um die Diagnose zu stellen, nehmen unsere Augenärzte zunächst eine Augenspiegelung vor. Mithilfe von Augentropfen werden die Pupillen erweitert und mittels einer Lichtquelle und einer Untersuchungslupe wird der Augenhintergrund gespiegelt. Dadurch sind Risse und Löcher in der Netzhaut oder eine Netzhautablösung gut erkennbar.
Eine lochbedingte Netzhautablösung erfordert immer einen operativen Eingriff. Unsere Augenärzte entscheiden fallabhängig, welche OP-Methode angewendet wird. Wir nehmen uns die Zeit, unseren Patienten genau zu erläutern, welche Methode zum Einsatz kommt und aus welchen Gründen diese sinnvoll ist.
Liegt ein Netzhautloch ohne begleitende Ablösung vor, kann dieses mit dem Laser oder durch eine Vereisung ambulant behandelt und damit abgedichtet werden. Bei einer Ablösung der Netzhaut ist jedoch ein stationärer Aufenthalt mit einer größeren Operation notwendig. Dabei gibt es die Möglichkeit, von außen eine Art Gürtel (Cerclage) um das Auge zu legen, der die Netzhaut unterstützt.
Bei einer anderen Methode wird der Glaskörper aus dem Inneren des Auges entfernt (Vitrektomie) und vorübergehend durch ein Gas oder Silikonöl ersetzt, um die Netzhaut beim Anwachsen von innen zu unterstützen. Die Tamponade des Glaskörperraumes mit dem Gas oder Silikonöl dient dazu, dass sich die Netzhautlöcher nach der Behandlung mit Laser oder Kälte abdichten können.
Oftmals können die Methoden auch kombiniert zum Einsatz kommen.
In Abhängigkeit des gewählten OP-Verfahrens und in Absprache mit dem Patienten wird die Operation entweder in lokaler Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt. Die Operationsdauer ist individuell unterschiedlich, meistens beträgt sie zwischen 30 und 90 Minuten.
Nach der Operation einer Netzhautablösung bleiben unsere Patienten zur täglichen Kontrolle der Netzhaut, des Augendrucks und der Wundheilung ungefähr 3-4 Tage in unserer Augenklinik. Im weiteren Verlauf überwacht der einweisende Arzt regelmäßig den Heilungsverlauf. Das Sehvermögen des operierten Auges kann über längere Zeit eingeschränkt bleiben, da die Netzhaut Zeit benötigt, um auszuheilen und um ihre Funktion zu verbessern. Je nach Ausgangssituation sind auch bei gutem Verlauf bleibende Minderungen der Sehschärfe möglich bzw. sogar wahrscheinlich.
Nach der Operation kann das operierte Auge empfindlich sein, insbesondere nach der Kombination der erwähnten Operationsmethoden. Fäden, die für den Verschluss der Bindehaut verwendet werden, können ein Fremdkörpergefühl und einen Tränenreiz verursachen. So ist eine ca. zweiwöchige Schonung sinnvoll. Nach diesem Zeitraum sollten die Beschwerden weitgehend abgeklungen sein.