Hornhauttransplantation - Keratoplastik
Die Keratoplastik bezeichnet den operativen Austausch irreparabel geschädigter Hornhautschichten durch gesundes Spendergewebe, das in verschiedenen Verfahren transplantiert werden kann. Während bei der perforierenden Keratoplastik das gesamte Hornhautgewebe ausgetauscht wird, steht die lamelläre Keratoplastik für die Transplantation von einzelnen Gewebsschichten. Beide Verfahren dienen der Wiederherstellung einer guten Sehqualität, die zuvor durch Verletzungen oder Erkrankungen der Hornhaut eingeschränkt war.
Eine Keratoplastik ist dann notwendig, wenn die körpereigene Hornhaut auf Grund von Verletzungen oder Erkrankungen eintrübt und / oder irreparabel geschädigt ist. Anlass für eine Gewebetransplantation können Erkrankungen wie ein Keratokonus, Hornhautnarben und Gefäßeinsprossungen durch abgelaufene Entzündungen, Geschwüre, Verletzungen, Stoffwechselerkrankungen oder genetische Hornhauterkrankungen (Hornhautdystrophien) sein.
Die Transplantation einer Hornhaut setzt stets voraus, dass für den Betroffenen im Vorfeld ein geeignetes Spendergewebe in einer Hornhautbank existiert.
Bei der perforierenden Keratoplastik wird das gesamte Hornhautgewebe transplantiert. Hierbei wird mit einem Rundmesser (Trepan) die erkrankte Hornhaut ausgeschnitten. In die entstandene Lücke wird die klare gesunde Hornhaut mit Nylonfäden eingenäht.
Bei der lamellären Keratoplastik wird nur die innerste Schicht durch Spendergewebe ersetzt (z.B. DMEK: Descemet Membrane Endothelial Keratoplasty). Dies hat den Vorteil, dass dem Patienten das gesunde Gewebe erhalten bleibt und nur die erkrankte Hornhautschicht entfernt wird. Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn die innersten Hornhautschichten durch Hornhauttrübung betroffen sind.
Die Transplantation einer Hornhaut erfolgt in Vollnarkose, der Eingriff dauert etwa eine Stunde. Die Spenderhornhaut wird mittels Lasertechnik passgenau zugeschnitten, sodass sie dem Auge des Patienten zugefügt werden kann. Im Anschluss an die Operation ist ein mehrtägiger stationärer Aufenthalt in unserer Augenklinik notwendig, um den Zustand und die Entwicklung des operierten Auges zu überwachen.
Nach der Keratoplastik muss das Auge engmaschig sowohl vom niedergelassenen Augenarzt als auch von den Ärzten der Augenklinik nachuntersucht werden. Der Patient bekommt Augentropfen, die er mehrmals täglich benutzen sollte. Die Fäden müssen in der Regel ein Jahr in der Hornhaut verbleiben, da die Wundheilung extrem langsam verläuft. Bei einigen Patienten ist eine medikamentöse Unterdrückung der körpereigenen Abwehr notwendig, damit das Spendergewebe nicht abgestoßen wird.
Das Crosslinking beschreibt die ambulante Behandlung eines Keratokonus mit Riboflavin und UV-Licht. Ziel ist die Versteifung und Neuvernetzung der Hornhaut. Sie soll stabilisiert werden, um ein Fortschreiten der Hornhautverkrümmung und eine weitere Ausdünnung zu verhindern. Die Methode des Crosslinkings ist nur möglich, wenn sich der Keratokonus in einem frühen Stadium befindet.
Behandlung
Im Rahmen eines ambulanten Eingriffes wird nach einer örtlichen Betäubung des Auges die oberste Gewebsschicht der Hornhaut manuell entfernt (Abrasio). Anschließend wird die Hornhaut in regelmäßigen Abständen für 30 Minuten mit Riboflavin AT getropft und vorbereitet. Es erfolgt unter weiterer Riboflavinapplikation die halbstündige Bestrahlung mittels UV-A-Licht.
Durch das UV-A-Licht erzeugt das Riboflavin in der Hornhaut Sauerstoffradikale, die in Wechselwirkung mit den Kollagenmolekülen der Hornhaut zu neuen Quervernetzungen führen, welche die Hornhaut stärken sollen.
Nachsorge
Nach dem Crosslinking setzen wir unseren Patienten zum Schutz der Hornhaut dünne Verbands-Kontaktlinsen in das Auge ein. Es sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, dass in den ersten Tagen nach dem Eingriff eine UV-Schutzbrille getragen wird. Die Nachkontrolle durch den niedergelassenen Augenarzt ist unbedingt zu empfehlen.