0711 6692-0

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt gem. § 6 Abs. 2 MPBetreibV folgende Aufgaben war:

 

  1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  3. die Koordinierung  der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach §5  des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Kontaktaufnahme über: medizinproduktesicherheit(at)charlottenklinik.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular

 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit